Samstag, 19.05.2012
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19.12.11  Stellungnahme bezüglich des FDP Antrages zur Aussetzung der Druckdichtigkeitsprüfung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Stefan Eifler, FDP Fraktionsmitglied   
Mit dem Antrag zur Aussetzung der Druckdichtigkeitsprüfung für private Abwasseranlagen möchte die FDP Fraktion keinesfalls erreichen, dass die Stadt gegen bestehendes Recht verstößt. Mit einer Aussetzung sollen lediglich die vom Umweltminister Remmel angekündigten Nachbesserungen zum §61 a LWG abgewartet werden. Durch die Ankündigung, die umstrittenen Passagen im Landesabwassergesetz zu streichen und 2012 durch neue, angepasste Verordnungen zu ersetzen, könnten sich demzufolge die Aufforderungen der Stadt Ahlen zu Reparaturmaßnahmen an die Hausbesitzer als unnötig erweisen. Ich möchte an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass über den von der FDP Fraktion eingebrachten Antrag in dem Fachausschuss beraten werden soll. So war der Konsens während der Ratssitzung am 15.12.2011.

Weiter möchte ich mich zu dem Hinweis aus den Reihen der SPD Fraktion, dass doch unter anderem die FDP für diese Verordnung im Landeswassergesetz verantwortlich sei, äußern.
Die auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW veröffentliche Fassung der Landesabwassergesetzes stammt vom 25.06.1995. Hier heißt es unter §61a, Absatz 4: Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 3 bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.

An dieser Stelle sei anzumerken, dass am 14. Mai 1995 die Bürger eine rot-grüne Koalition in die Regierungsverantwortung für NRW wählten. In der Legislaturperiode zuvor stand die SPD mit einer absoluten Mehrheit in der Regierungsverantwortung. Es war also zweifellos nicht die FDP, welche diese umstrittene Verordnung definiert hat. Es ist aber heute unter anderem die FDP, die unnötige Kosten für die Bürger vermeiden möchte.

Stefan Eifler
FDP Fraktionsmitglied