| 08.12.10 | Mehrheit im Hauptausschuss für Klage gegen Rückforderung |
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| Geschrieben von: Ahlener Tageblatt, Maria Kessing | ||
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Foulspiel bei Fördermitteln ein Fall fürs Gericht
Ahlen (at). Dass man laut einer römischen Juristenweisheit vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist, hat eine Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss nicht davon abgehalten, für eine Klage gegen einen Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung Münster zu stimmen. CDU, FDP, Linke und FWG sprechen sich für den Gang zum Verwaltungsgericht aus, SPD und Grüne lehnen ihn ab. Wie berichtet hat die Bezirksregierung von der Stadt Ahlen die Rückzahlung von knapp 1,3 Millionen Euro gefordert, die der Verein LR Ahlen 2001 für den Ausbau des Wersestadions erhalten hatte. Sie begründet den Widerruf des Zuwendungsbescheides mit schweren Vergabeverstößen. Außerdem hätte die Stadt die Fördermittel nicht an den Verein weiterleiten dürfen. Dies sei jedoch in keinem Förderbescheid ausgeschlossen worden, stellte dazu gestern Kämmerer Klaus Muermans fest. Bürgermeister Benedikt Ruhmöller beruft sich zudem auf den Wegfall der Bereicherung. Mit einer Klage werde die Stadt nichts erreichen, das Risiko zu verlieren sei viel zu groß, auch unter finanziellen Gesichtspunkten, rechnete SPD-Ratsherr Dr. Gerd Willamowski vor, dass pro Jahr Verfahrensdauer 65 000 Euro Zinsen anfielen. Das Ganze diene nur einem Zeitaufschub. Er plädierte dafür, sich mit der Bezirksregierung an einen Tisch zu setzen und eine vernünftige Stundungsregelung auszuhandeln.
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