Samstag, 19.05.2012
Start Presse 2010 Dezember Mehrheit im Hauptausschuss für Klage gegen Rückforderung

Fraktionsbüro Ahlen

Öffnungszeiten
Jeden Dienstag
9:00 - 12-00 Uhr
Rathaus Ahlen
Zimmer 101

Anmelden



Terminübersicht

Mai 2012
So Mo Di Mi Do Fr Sa
29 30 1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31 1 2
08.12.10  Mehrheit im Hauptausschuss für Klage gegen Rückforderung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Ahlener Tageblatt, Maria Kessing   

Foulspiel bei Fördermitteln ein Fall fürs Gericht

Foulspiel_bei_Foerdermitteln_ein_Fall_fuers_Gericht_AT_08.12.2010
Ein Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht wird wohl die Rückforderung von Fördermitteln des Landes in Höhe von knapp 1,3 Millionen Euro für den Ausbau des Wersestadions haben. Bild: Fox

 


Ahlen (at). Dass man laut einer römischen Juristenweisheit vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist, hat eine Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss nicht davon abgehalten, für eine Klage gegen einen Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung Münster zu stimmen.

CDU, FDP, Linke und FWG sprechen sich für den Gang zum Verwaltungsgericht aus, SPD und Grüne lehnen ihn ab. Wie berichtet hat die Bezirksregierung von der Stadt Ahlen die Rückzahlung von knapp 1,3 Millionen Euro gefordert, die der Verein LR Ahlen 2001 für den Ausbau des Wersestadions erhalten hatte. Sie begründet den Widerruf des Zuwendungsbescheides mit schweren Vergabeverstößen. Außerdem hätte die Stadt die Fördermittel nicht an den Verein weiterleiten dürfen. Dies sei jedoch in keinem Förderbescheid ausgeschlossen worden, stellte dazu gestern Kämmerer Klaus Muermans fest. Bürgermeister Benedikt Ruhmöller beruft sich zudem auf den Wegfall der Bereicherung.

Mit einer Klage werde die Stadt nichts erreichen, das Risiko zu verlieren sei viel zu groß, auch unter finanziellen Gesichtspunkten, rechnete SPD-Ratsherr Dr. Gerd Willamowski vor, dass pro Jahr Verfahrensdauer 65 000 Euro Zinsen anfielen. Das Ganze diene nur einem Zeitaufschub. Er plädierte dafür, sich mit der Bezirksregierung an einen Tisch zu setzen und eine vernünftige Stundungsregelung auszuhandeln.

Petra Pähler Paul warf dem Bürgermeister vor, in einem „Parallel- Universum subjektiver Rechtsauffassung zu leben“. Sie habe noch nie erlebt, dass eine Bezirksregierung in einer solchen Schärfe einen Rückforderungsbescheid erstellt habe. „Wie konnte das passieren“, fragte die Grüne. Der Stadt sei ohne Not ein Schaden von knapp 1,3 Millionen Euro entstanden. Die Verwaltung habe die Verantwortung für die vorschriftsmäßige Verwendung des Geldes gehabt, dieser Pflicht sei sie nicht nachgekommen: „Das war grob fahrlässig“, kritisierte SPD-Fraktionschef Norbert Bing.

Bauchschmerzen hat zwar Reiner Jenkel ob der formalen Mängel bei der Abwicklung der Förderung. Aber von Bereicherung zu sprechen, wäre fehl am Platze betonte der Linke.
„Klagen wir, wir werden sehen, was dabei herauskommt“, sagte Rolf Leismann (BMA).
Auch wenn Fehler gemacht worden seien, meinten Heinrich Artmann (FWG) und Werner Leppelt (FDP) übereinstimmend, aber die Gelder seien zweckgemäß eingesetzt worden.