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09.12.10  Wer bestimmt - der Bürgermeister oder der Rat? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Ahlener Zeitung, Peter Harke   
AHLEN - Am Ende der ausführlichen und kontroversen Diskussion, die über weite Strecken einem Jura-Seminar glich, wurde ein Beschluss gefasst. Doch ob der Bestand haben wird, ist noch nicht ausgemacht. Denn Bür­ger­meister Benedikt Ruh­­möl­­ler will ihn auf jeden Fall beanstanden, will sich nicht damit abfinden, dass sein erst vor kurzem eingeführtes Organigramm für die Stadtverwaltung wieder über den Haufen geworfen wird.


Den „Zielkonflikt“ zwischen den Rechten und Pflichten des Rates auf der einen und de­nen des Bürgermeisters auf der anderen Seite, von dem die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Petra Päh­ler-Paul sprach, werden dann - vielleicht - die Kommunalaufsicht und in höchster Instanz das Innenministerium auflösen. Womöglich geht die Sache sogar noch vor Gericht.

Jedenfalls brachten am Dienstag SPD und Grüne sowie FDP und Linkspartei ih­ren ge­meinsamen An­­trag zur Neufassung der Hauptsatzung, der auch von der im Haupt- und Finanzausschuss nicht stimmberechtigten Bürgerlichen Mitte (BMA) un­ter­stützt wird, erst einmal mit acht zu sieben Stimmen durch. Die CDU, die sich zu dem Thema ansonsten in Schweigen hüllte, und Heinrich Artmann (FWG) votierten dagegen.

Wie mehrfach berichtet, wollen die Antragsteller im Rathaus wieder einen Sozialdezernenten und einen Technischen Beigeordneten einsetzen - warum eigentlich, darüber wurde am Dienstag kein einziges Wort verloren. Der Streit drehte sich im Wesentlichen um die Frage, wer über den Zuschnitt der Verwaltung zu bestimmen hat, der Rat oder der Bürgermeister. Oder beide. Und wenn beide, wer zuerst.

Die SPD und ihre Bündnispartner berufen sich auf die Gemeindeordnung, wonach der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten festlegen kann. Die Betonung liegt auf „kann“. Daraus, wie im Antrag formuliert, für die Hauptsatzung eine bindende Bestimmung abzuleiten, ist aus Sicht des Bürgermeisters und der städtischen Rechtsdirektorin Ga­briele Hoffmann nicht im Sinne des Gesetzgebers und würde dem in der Kommunalverfassung verankerten Aufgabenvorbehalt des Bürgermeisters zuwiderlaufen. Dem­nach könne der Bürgermeister zunächst entscheiden, welche Fachbereiche er seinem Dezernat eingliedern will, und erst danach der Rat die verbliebenen Geschäfte auf die Beigeordneten verteilen. Liefe das umgekehrt, so Hoffmann, könnte der Rat ja die Zuständigkeiten des Bürgermeisters beschneiden.

Nach Auffassung von Dr. Gerd Willamowski (SPD) gilt das Erstzugriffsrecht des Bürgermeisters aber nicht, wenn eine „völlig neue Beigeordnetenstruktur“ geschaffen wird. „Der Rat muss doch die Möglichkeit haben, die Kernbereiche der Dezernate erst mal festzulegen“, erklärte der frühere Ahlener Stadtdirektor, dies sei „ein legitimer demokratischer Anspruch“. Sonst könnte der Bürgermeister sich theoretisch alle Bereiche unterordnen. Und für die Beigeordneten, unkte SPD-Fraktionschef Norbert Bing, bliebe nur noch „der schäbige Rest“.

„Wir können das hier und heute nicht klären“, erkannte Petra Pähler-Paul. Sie sehe das aber „ganz gelassen“, vertraue auf die Entscheidung der übergeordneten Behörden. Es sei das „gute Recht“ des Bürgermeisters, den Beschluss zu beanstanden, „übel genommen“ habe sie ihm jedoch, dass er dessen Zustandekommen „in Einzelgesprächen“ versucht habe zu verhindern.

Benedikt Ruhmöller kündigte für den Fall, dass die Beigeord­neten­stellen für Soziales und Bauen am Ende doch wieder besetzt werden, an, dass er für sein Dezernat folgende Fachbereiche beanspruche: Haupt- und Personalabteilung, Schule / Weiterbildung / Kultur / Sport, Jugend und Soziales sowie die Zuständigkeit für die Wirtschaftsförderung.